24. Juni 2020 - Beiträge - Allgemein

Hygienekonzept

Behördliche Auflagen

zur Wiederaufnahme der Veranstaltungen des Landfrauen Ortsverein Oberstenfeld ab dem 01.07.2020

Für Veranstaltungen des Landfrauenvereins gelten die Vorschriften der Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung (Erwachsenenbildung) und freien schulischen Bildung mit Stand vom 25.05.2020.

Demnach können Veranstaltungen in Räumen, die zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt werden, unter Einhaltung unten genannter Punkte stattfinden.

  1. Die Personenanzahl richtet sich nach den räumlichen Gegebenheiten des Veranstaltungsorts. Veranstaltungsort Bahnhöfle: der Veranstaltungsraum hat die Innenmaße 4.5m x 10,40m.                                     Für diesen Raum hat der Vorstand ein Belegungskonzept ausgearbeitet. Unter Berücksichtigung vom Mindestabstand der Teilnehmer untereinander von mind.1,5m und der Maße der vorhandenen Einrichtung an Tischen und Stühlen ergibt sich eine Teilnehmerzahl von 18 Personen.
  2. Es muss eine namentliche Anmeldung mit Vor- und Nachname, Adresse und Telefonnummer Zukünftige Veranstaltungen können also nur nach Voranmeldung besucht werden.
  3. Es darf keine Nahrungszubereitung oder Nahrungsaufnahme erfolgen. Veranstaltungen wie die Grillhocketse oder das Backen am Backhäusle dürfen nach heutigem Stand nicht stattfinden. Änderungen bleiben abzuwarten.

 

Die Zentralen Hygienemaßnahmen müssen von allen Teilnehmern erfüllt werden. Dazu gehören:

  1. Abstandsgebot von mind 1,5m. Davon ausgenommen sind solche Tätigkeiten, bei denen eine engere körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist. In diesem Fall sind geeignete Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer Mund-Nase Bedeckung erforderlich.
  2. Gründliche Handhygiene durch Hände waschen oder Händedesinfektion.
  3. Husten-Niesetikette. Husten und Niesen in die Armbeuge gehört zu den wichtigsten Präventionsmaßnahme! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
  4. Mund-Nase Bedeckung tragen. Das Risiko, eine andere Person beim Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Beim Betreten und Verlassen, sowie umhergehen im Raum ist ein Mund-Nase Schutz zu tragen. Während der Veranstaltung ist das Tragen einer Mund-Nase Bedeckung bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich.
  5. Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute (Augen, Nase, Mund) berühren.
  6. Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
  7. Öffentlich zugängliche Handkontaktstellen (Türklinken, Fenstergriffe, Lichtschalter,..) möglichst nicht mit der Hand anfassen, z.B. Ellbogen oder Einmaltaschentuch benutzen.
  8. Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsscherzen, Unwohlsein, starker Kopfschmerzen,..) in jedem Fall zu Hause bleiben und ggf. medizinische Beratung/Behandlung in Anspruch nehmen.

 

Raumhygiene: Abstandsgebot während der Veranstaltung beachten. Bei engeren Tätigkeiten  ist eine Mund-Nase Bedeckung erforderlich. Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften. Querlüftung bei vollständig geöffneten Fenstern in den Pausen.

 

Aus- und Eingang: Ist ein Raum über zwei Eingänge begehbar, sollten Eingang und Ausgang über eine Einbahnregelung gewährleistet sein. Dies ist im Bahnhöfle nicht möglich, daher ist beim Ein- und Austritt eine Mund-Nase Bedeckung erforderlich.